Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen
Wir gestalten und arbeiten für den gewerblichen Bedarf. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Die Vergütung ist bei Ablieferung
der Arbeiten fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit
oder erfordert es von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten.
Entwürfe
und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine
einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte
eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die
Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang
als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die
Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen, bzw. die
Differenz zwischen der nun höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
Die
Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.
Haftung
Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Layouts etc.
sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadenersatz ist ausgeschlossen. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
haftet er nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Mit
der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text
und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen
Entwürfe, Texte und Arbeiten entfällt jede Haftung für uns. Für die
Wettbewerbs- und Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten haften wir
nicht. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich
geltend zu machen. Danach gilt eine Arbeit als mangelfrei angenommen.
Internetseiten werden nach Wunsch und Vorgaben des Kunden gestaltet. Die Haftung für die Inhalte der Seiten trägt ausschließlich der Auftraggeber. Wir haften nur für Fehler bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, maximal in Höhe des Auftragswertes. Wir haften nicht für unzulässige Verwendung einer Domain durch den Kunden.
Wir haften nicht für evtl. Verlust elektronischer Daten. Der Kunde ist selbst für eine angemessene Datensicherung verantwortlich.
Domain
Wir sind bei einer gewünschten Domainbeschaffung lediglich
als Vermittler tätig und übernehmen deshalb keine Gewähr dafür, dass die
für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben. In allen mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines
Domain-Namens verbundenen namens- oder markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen
dem Kunden und Dritten ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit des von ihm
gewünschten Namens allein verantwortlich. Sollten Dritte entsprechende
Ansprüche gegen JHDesign geltend machen, stellt uns der Kunde von allen
Ansprüchen der/des Dritten frei.
Die Kosten für die Freischaltung der Domain, sowie die monatlichen Kosten für
das Hosting der Internetseiten werden vom Provider direkt mit dem Kunden
abgerechnet.
Datenschutz
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33, Abs.1 des
Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon
unterrichtet, dass wir die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten des
Kunden in maschinenlesbarer Form und für die Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeiten.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder
dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle
Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe
und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers nicht
verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Eine
Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer eine Vertragsstrafe in
Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen.
Der
Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der
Designer hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu
werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen
wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium,
Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Designer ist
berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit
im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den
Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu stellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die
Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber
zu erstatten. Dies gilt auch für Reisekosten und Spesen, die mit dem
Auftraggeber abgesprochen sind.
Eigentumsvorbehalt
An
Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Hat der Designer dem
Auftraggeber Computer-Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor
Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur auf Grund besonderer
Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer
berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und
entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen
vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20
einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der
Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
Allgemeines
Wir sind berechtigt, entstandene Entwürfe und Arbeiten zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden. Alle Abweichungen von diesen AGB bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
verpflichten uns nicht - auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen
wurde.
Tel.: 09721/99283
E-Mail: grafik@juergen-hoefling.de
Jürgen Höfling
Grafikdesign
Schleifweg 66
97493 Bergrheinfeld
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist der Sitz des Designers. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bergrheinfeld,
Gerichtsstand Schweinfurt.