Kreuz, Bergrheinfeld, alter Friedhof

Foto: Jürgen Höfling

Der Buß- und Bettag

Der Bußtag findet jeweils am Mittwoch vor dem Toten- und Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr statt.  Seit 1934 war der erstmals 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell erwähnte Gedenktag in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Feiertag. Als solcher wurde er jedoch 1995 der Pflegeversicherung geopfert.

Er ist der evangelischste unter den Gedenktagen im Kirchenjahr. Das ganze Leben der Christen soll Buße sein, erklärte Martin Luther (1483 - 1546) in der ersten seiner 95 Thesen über den Ablass von 1517. Dabei verstehen moderne Theologen Buße vor allem als Zeichen der Wandlung: Das Überdenken eingefahrener Verhaltensweisen biete die Chance, das Verhältnis zu Gott und den Mitmenschen wieder in Ordnung zu bringen.

Der Buß- und Bettag im eigentlichen Sinne hat also mit "büßen", womöglich in der Form "für etwas büßen" wenig zu tun. Buße tun meint vielmehr: sich abkehren von einem Alltag, in dem nur Leistung zählt und sich hinwenden zu Gott. Umkehren, heimkehren - das ist Buße tun. Sich nicht auf sich selbst verlassen, sondern Gott neu entdecken. Gott finden im Gebet, in der Stille, im Nachdenken - und damit wieder zu sich selbst finden. Eine neue Richtung im Leben und im Alltag erfahren. Buße tun, heißt nicht büßen, sondern sich Schuld vergeben lassen und Schuld vergeben.  Buße führt zu Klarsicht und Weitblick.  

Der Bußtag hat nach Ansicht von evangelischen Bischöfen durch die Diskussion um den protestantischen Feiertag eine  Aufwertung erfahren. Viele Gemeinden haben den Gottesdienst auf den Abend verlegt, um auch Arbeitnehmern die Teilnahme zu ermöglichen.

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